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Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Neubau Rathaus", Gemeinde Tegernheim

Auslober: Gemeinde Tegernheim

Jahr: 2018

Das derzeitige Rathaus der Gemeinde Tegernheim ist in dem Gebäude Ringstraße 47 untergebracht. Das Gebäude wurde im Jahr 1966 fertiggestellt und eingeweiht. Aufgrund stetig steigender Bevölkerungszahlen steigt auch die Frequentierung des Rathauses weiter an. Die bestehenden Räumlichkeiten entsprechen den aktuellen Anforderungen und Standards nicht mehr. Zu wenig Platz für die Mitarbeiter und Besucher sowie beengte Eingangs- und Wartebereiche wirken wenig einladend. Daher hat sich die Gemeinde dazu entschlossen, ein neues Rathaus zu bauen.
Der Neubau soll in unmittelbarer Nähe zum jetzigen Rathaus entstehen. Das Wettbewerbsgebiet umfasst eine Fläche von rund 3.700 m².
Das Planungsgebiet ist unterteilt in einen Realisierungsteil und einen Ideenteil und umfasst folgende Grundstücke:

Grundstücke Realisierungsteil
118/2, 123/1, 124/2, 124/3, 124/4 und 187/2 (Fußwegeverbindung zwischen Ringstraße und Wiedmannstraße, z.T.)

Grundstück Ideenteil
127

Je nach Entwurfsidee kann die Grenze des Realisierungsteils auch bis an die westliche Gebäudekante des Feuerwehrhauses verschoben werden.

Die Ausloberin erwartet für das neue Rathaus eine innovative Lösung, welche die unterschiedlichen Nutzungsansprüche auf beste Weise miteinander vereint. Es wird dabei großer Wert auf eine sinnvolle und funktionale Anordnung der im Raumprogramm geforderten Räume gelegt. Ferner soll auf Wirtschaftlichkeit (auch während der Bauphase), Nachhaltigkeit und Energieeffizienz im gesamten Lebenszyklus des Gebäudes geachtet werden. Darüber hinaus wird eine gute Lösung zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs des Rathauses (Mitarbeiter, Besucher) sowie zur Schaffung neuer Freiraum- und Platzqualitäten erwartet.

Neben dem Rathaus soll auch das derzeitige Feuerwehrhaus umgenutzt werden. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist, wann das Gebäude für neue Nutzungen zur Verfügung steht, sollen in diesem Verfahren lediglich Ideen für eine mögliche Umnutzung des Feuerwehrhauses als Bürgerhaus entwickelt werden. Das neue Rathaus soll auch ohne die Realisierung des Bürgerhauses funktionsfähig sein. Eine mögliche Verbindung zwischen Rathaus und Bürgerhaus sollte auch nachträglich noch realisierbar sein.

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Wir danken allen Teilnehmern für ihre eingereichten Entwürfe.

Download: Bekanntmachung

Download: Protokoll Preisgericht