Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren „Brücke Birkenauer Straße“, Verbindung Columbus – FRANKLIN Mitte
Auslober: MWS Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Jahr: 2025
Nach Abzug der US-Streitkräfte entsteht im Norden von Mannheim der neue Stadtteil FRANKLIN. Das Quartier liegt rund 5,5 km nordöstlich der Mannheimer Innenstadt, südlich von Viernheim (Hessen). Zwischen 2016 und 2026 werden auf FRANKLIN Wohnangebote für ca. 10.500 Menschen und etwa 2.000 Arbeitsplätze entstehen. Von der Entwicklung des neuen Stadtteils und der neu entstehenden Infrastruktur sollen auch die umliegenden Quartiere profitieren. Daher spielt das Thema Vernetzung und Verbindung der angrenzenden Stadtteile und Zentren eine wichtige Rolle bei der Entwicklung FRANKLINs. Mit dem sich gerade im Bau befindlichen FRANKLIN Steg erhält Mannheim eine direkte Rad- und Fußwegüberquerung der Bundesstraße B38 und verbindet die Stadtteile Vogelstang und FRANKLIN miteinander. Hierbei verläuft die Erdrampe, die auf der Columbus-Seite am FRANKLIN Steg anschließt, über den geplanten Columbus Park und endet auf Höhe des Columbus Pfades. Um von hier aus auf direktem Weg Richtung Stadtquartier FRANKLIN-Mitte zu gelangen, ist die Querung der Birkenauer Straße wie auch der Stadtbahnlinie 5 über eine weitere Brückenverbindung erforderlich. Der barrierefreie Anstieg soll mit einer Erdrampe im Columbus Park erfolgen, an die die Brücke anschließt. Nach der Überquerung der Birkenauer Straße soll sie durch das an der nördlichen Straßenseite geplante Hochhaus, den Hochpunkt „M“, verlaufen und somit das Flurstück Nr. 7607/21 überspannen. Die Überspannungslänge beträgt ca. 65m mit einer Zwischenstütze im Grünstreifen der Birkenauer Straße. Erst danach soll sie wieder auf das Geländeniveau herabgeführt werden.
Die genaue Wegeführung ist mit Ausnahme der Zwangspunkte bei der Führung durch den Hochpunkt „M“ noch nicht festgelegt, genauso wie die Gradiente, die Konstruktion und die Gestaltung der Brücke, die Gegenstand des vorliegenden Wettbewerbs sind. Zwingend einzuhalten ist dabei die Kostengrenze in Höhe von 5,5 Mio Euro (brutto alle Kgr, Fortschreibung nach Baukostenindex des statistischen Bundesamtes) für das gesamte Bauwerk, einschließlich der Erdrampe, der frühestmögliche Start des Baubeginns ist im Jahr 2028.
Ziel ist es, durch das Brückenbauwerk auch einen gestalterischen Beitrag zur Entwicklung des neuen Stadtteils zu leisten und einen Beitrag zu einem adäquaten Stadteingang zu erhalten.
Die Unterlagen sollen über Aumass (https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av25aac9-eu) hochgeladen werden.
Download: Bekanntmachung
Download: 1.1 Teilnahmeantrag
Download: 1.2 Bewerberbogen zum Teilnahmeantrag
Download: 2.1.1 Erklärung der Bewerbergemeinschaft - verschiedene Leistungsbilder
Download: 2.1.2 Erklärung der Bieter-Arbeitsgemeinschaft - gleiche Leistungsbilder
Download: 3.1 Liste geeigneter Referenzen
Download: 3.2 Referenzbescheinigung
Download: 4.0 Erklärung Bezug Russland
Download: FAQ