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Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Geförderter Wohnungsbau", Gemeinde Tegernheim

Auslober: Gemeinde Tegernheim

Jahr: 2017

Die  Gemeinde  Tegernheim  beabsichtigt  im südwestlichen  Ortsbereich  –  derzeit  als  Ackerland genutzte  Flächen,  welche  an  das  bereits  bebaute Gebiete anschließen – als Wohnbauland zu entwickeln. Dabei  sollen  auch  Wohnungen  im  Bereich  des geförderten  sozialen  Wohnungsbaus  errichtet  werden. Ziel des Wettbewerbes ist es, ein bauliches Konzept zu entwickeln,  das  bezahlbaren  Wohnraum  mit  hoher Qualität durch innovative Ideen und Vorgehensweisen schafft  und  dabei  sowohl  die  architektonische  und freiräumliche  Qualität  als  auch  effiziente  Bauweisen, Funktionalität und Kostenbewusstsein im Blick hat.
 
Städtebauliche  Grundlage  bildet  eine  von  der  PURE GRUPPE  Architektengesellschaft  mbH  aus  Regensburg erstellte  Machbarkeitsstudie.  Die  Darstellung  der Baukörper  in  der  Machbarkeitsstudie  stellt  keine Verbindlichkeit  dar.  Aus  der  Machbarkeitsstudie  ist lediglich der Massennachweis erbracht werden.

Die Machbarkeitsstudie hat für die Planung eine planungsrelevante Nettobaufläche von insgesamt 2.770 m² (rund 44 Wohneinheiten) ergeben.
 
Das  Wettbewerbsgebiet  umfasst  die  Grundstücke  mit den  Fl.Nr.  1026  und  1027  und  hat  insgesamt  eine Größe von rund 4.898 m² (vgl. Anlage 02). Es besteht aus  zwei  Teilflächen,  welche  durch  eine Verbindungsstraße getrennt sind. Der nördliche Bereich des Wettbewerbsgebietes soll durch einen Investor und der  südliche  Bereich  durch  die  Gemeinde  realisiert werden. 

Westlich  an  das  Wettbewerbsgebiet  grenzt  die Erschließungsstraße  für  künftige  Bebauung  im Nordwesten des  Wettbewerbsgebietes  an  (vgl.  Anlage 02).  Der  ruhende  Verkehr  wird  westlich  der Erschließungsstraße  untergebracht  und  ist  nicht Gegenstand  des  Wettbewerbs.  Lediglich  die notwendigen  Behindertenstellplätze  sowie  die Besucherstellplätze  sind  in  ausreichender  Anzahl  auf dem Gelände nachzuweisen (näheres hierzu unter Teil II,  2.  Allgemeine  Angaben  und  Forderungen  der Ausloberin).  Für  die  vorliegende  Wettbewerbsaufgabe  kann  davon ausgegangen  werden,  dass  die  Verkehrsflächen  und Stellplätze  sowie  die  Wärmezentrale  gemäß  der Machbarkeitsstudie  ausgeführt  werden.  Demnach  ist die Gestaltung der Freianlagen nicht Gegenstand des Wettbewerbs.  
Die Lage der Verbindungsstraße zum östlichen küftigen Baugebiet  ist entwurfsabhängig,  kann  also  verlegt werden. 

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Wir danken allen Teilnehmern für ihre eingereichten Entwürfe.

Download: Bekanntmachung

Download: Protokoll Preisgericht