Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Geförderter Wohnungsbau", Gemeinde Tegernheim
Auslober: Gemeinde Tegernheim
Jahr: 2017
Die Gemeinde Tegernheim beabsichtigt im südwestlichen Ortsbereich – derzeit als Ackerland genutzte Flächen, welche an das bereits bebaute Gebiete anschließen – als Wohnbauland zu entwickeln. Dabei sollen auch Wohnungen im Bereich des geförderten sozialen Wohnungsbaus errichtet werden. Ziel des Wettbewerbes ist es, ein bauliches Konzept zu entwickeln, das bezahlbaren Wohnraum mit hoher Qualität durch innovative Ideen und Vorgehensweisen schafft und dabei sowohl die architektonische und freiräumliche Qualität als auch effiziente Bauweisen, Funktionalität und Kostenbewusstsein im Blick hat.
Städtebauliche Grundlage bildet eine von der PURE GRUPPE Architektengesellschaft mbH aus Regensburg erstellte Machbarkeitsstudie. Die Darstellung der Baukörper in der Machbarkeitsstudie stellt keine Verbindlichkeit dar. Aus der Machbarkeitsstudie ist lediglich der Massennachweis erbracht werden.
Die Machbarkeitsstudie hat für die Planung eine planungsrelevante Nettobaufläche von insgesamt 2.770 m² (rund 44 Wohneinheiten) ergeben.
Das Wettbewerbsgebiet umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nr. 1026 und 1027 und hat insgesamt eine Größe von rund 4.898 m² (vgl. Anlage 02). Es besteht aus zwei Teilflächen, welche durch eine Verbindungsstraße getrennt sind. Der nördliche Bereich des Wettbewerbsgebietes soll durch einen Investor und der südliche Bereich durch die Gemeinde realisiert werden.
Westlich an das Wettbewerbsgebiet grenzt die Erschließungsstraße für künftige Bebauung im Nordwesten des Wettbewerbsgebietes an (vgl. Anlage 02). Der ruhende Verkehr wird westlich der Erschließungsstraße untergebracht und ist nicht Gegenstand des Wettbewerbs. Lediglich die notwendigen Behindertenstellplätze sowie die Besucherstellplätze sind in ausreichender Anzahl auf dem Gelände nachzuweisen (näheres hierzu unter Teil II, 2. Allgemeine Angaben und Forderungen der Ausloberin). Für die vorliegende Wettbewerbsaufgabe kann davon ausgegangen werden, dass die Verkehrsflächen und Stellplätze sowie die Wärmezentrale gemäß der Machbarkeitsstudie ausgeführt werden. Demnach ist die Gestaltung der Freianlagen nicht Gegenstand des Wettbewerbs.
Die Lage der Verbindungsstraße zum östlichen küftigen Baugebiet ist entwurfsabhängig, kann also verlegt werden.
.
Wir danken allen Teilnehmern für ihre eingereichten Entwürfe.
Download: Bekanntmachung
Download: Protokoll Preisgericht